Gepr. Restaurator/in im Handwerk – Master Professional
Zugangsvoraussetzung für den Masterkurs ist 1 Jahr Berufspraxis als Zimmerer/Zimmerin.
Zum Jahresbeginn 2023 trat die neue bundeseinheitliche Verordnung der „Fortbildung zum/zur Geprüften RestauratorIn im Handwerk (DQR 7) in Kraft.
Der gesetzlich vorgeschriebene Rahmenlehrplan sieht zwei Unterrichtsteile vor:
den fachspezifischen, auf das jeweilige Handwerk ausgerichteten und den fachübergreifenden Teil.
Für das erfolgreiche Absolvieren des Masterkurses ist die Teilnahme an allen 3 Kursen notwendig:
dem Fachmeisterkurs, dem Ergänzungsmodul (= fachspezifischer Teil) und dem Aufbaukurs Master Professional (= fachübergreifender Teil).
Themen:
- Kulturerbe pflegen und weitergeben
- Erhaltung und Pflege des handwerklich-immateriellen und materiellen Kulturerbes
- Ziele und Aufgaben, rechtliche Aspekte der Denkmalpflege, des Denkmalschutzes und des Kulturgutschutzes unter Berücksichtigung restauratorischer, handwerklicher und denkmalpflegerischer Grundsätze
- Methoden zum Erhalt, zur Restaurierung und Konservierung von Kulturerbe unter Berücksichtigung gewerkeübergreifender Aspekte
Zielgruppe:
- Bestandsrestaurator/innen mit dem Titel Restaurator im Handwerk (bis 2022) und Fachmeister/innen für Restaurierungstechnik (ab 2023), die den fachspezifischen Teil als „Upgrade“ zum Mastertitel absolvieren wollen.
- Zimmermeister/innen mit min. 1. Jahr Berufspraxis als Zimmerer/Zimmerin, die den Mastertitel anstreben.
- Zimmerergesell/innen mit Studienabschluss (Dipl. Ing. / Bachelor) und min. 1. Jahr Berufspraxis als Zimmerer/Zimmerin, die den Mastertitel anstreben.
Abschluss:
schriftliche Prüfung + Masterarbeit + Projektpräsentation
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